Begründung: Der Kläger als Eigentümer einer Liegenschaft und Verpächter begehrte in drei vom Erstgericht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Verfahren von den Beklagten die Zahlung rückständiger Pachtzinse für die Zeit Februar bis August 2003 sowie die Kosten der Errichtung eines Pachtvertrags. Das Klagebegehren im als ersten anhängig gemachten Verfahren (AZ 4 C 898/03h des Erstgerichts) lautet auf Zahlung von insgesamt 2.663,58 EUR (Vertragserrichtungskosten ... mehr lesen...