Begründung: I. Zur Fortsetzung des Verfahrens Der Senat hat das Revisionsverfahren bis zur Erledigung des zu 17 Ob 17/08m (= MR 2008, 400 [Koukal/Höhne] = jusIT 2009, 11 [Thiele] - reifen.eu) gestellten Vorabentscheidungsersuchens unterbrochen. Die Vorabentscheidung liegt nun vor (EuGH 3. 6. 2010, Rs C-569/08, Internetportal und Marketing GmbH). Das Revisionsverfahren ist daher auf Antrag der Beklagten fortzusetzen. II. Zur Sache Mit Verordnung (EG) Nr 874/2004 der Kommission vo... mehr lesen...