Entscheidungen zu § 50 Abs. 4 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

5 Dokumente

Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2007/6/28 2Ob27/07w

Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 502 Abs 1 ZPO kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß Paragraph 502, Absatz eins, ZPO kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Die Klägerin wurde bei e... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.06.2007

TE OGH 2007/4/26 2Ob174/06m

Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt eine Schlosserei und ist Halterin des PKWs mit dem Kennzeichen *. Am 5. 4. 2005 fuhr ein Mitarbeiter der beklagten Partei mit diesem PKW zum „Café C*" auf dem Pfarrplatz in Klagenfurt, um eine defekte Eingangstür zu reparieren. Da er keinen Parkplatz fand, parkte er den PKW vor dem „Schanigarten" des Cafés dergestalt, dass sich das linke Räderpaar auf der Fahrbahn und das rechte Räderpaar auf dem Gehsteig befand. Zwischen der rechten... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.04.2007

TE OGH 2000/6/28 7Ob145/00z

Begründung: Die (nunmehrige) Klägerin ist Eigentümerin eines Fertigteilhauses, das ihr Rechtsvorgänger (ihr Bruder, den sie beerbt hat), im Jahr 1978 von der beklagten Partei als Generalunternehmerin errichten ließ, wobei sich die Beklagte der Nebenintervenientin als Subunternehmerin bediente. Im Jahre 1980 bemerkte und reklamierte der Rechtsvorgänger der Klägerin sich in der Folge verstärkende Setzungen und Absenkungen des Fußbodens im Bereich des Ganges beim Bad, des Kinder- u... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.06.2000

TE OGH 1997/3/18 1Ob2402/96h

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Entscheidung | OGH | 18.03.1997

TE OGH 1986/7/30 3Ob112/85

Begründung: Im Lastenblatt der Franz T***, geboren 12. Jänner 1946, und Maria T***, geboren 15. Februar 1946, je zur Hälfte zugeschriebenen Liegenschaft EZ 2205 KG Tulln ist unter OZ 2 und 3 aufgrund der Pfandbestellungsurkunde vom 28. Jänner 1980 für die S*** DER STADT T*** das (Simultan-)Pfandrecht für einen Höchstbetrag von                                    2,500.000,-- S (Haupteinlage EZ 92 KG Tulln), OZ 15, 16 im Rang OZ 4 aufgrund der Pfandbestellungsurkunde vom 27. April 1... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.07.1986

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