Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer iSd § 528 Abs 1 ZPO erheblichen Rechtsfrage kann sich gemäß dem im Revisionsrekursverfahren analog anwendbaren § 510 Abs 3 ZPO (iVm §§ 402 Abs 4, 78 EO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die Klägerin ist ägyptische Staatsangehörige, der Beklagte ist österreichischer Staatsbürger. Die Streitteile haben am 19. 5. 2005 in Ägypten geheiratet. Der aufrechten Ehe entstammt ein am ... mehr lesen...