Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** W*****, vertreten durch Mag. Ralph Kilches, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen 81.129 E... mehr lesen...
Norm: ZPO §480ZPO §492 Abs2ZPO §503 Z1 B2
Rechtssatz: Wird der Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes vom OGH aufgehoben und dem Berufungsgericht die neuerliche Entscheidung aufgetragen, so kann diese ohne Nichtigkeit auf Grund der Verhandlung gefällt werden, in der die Aufhebung beschlossen wurde. RG vom 04.12.1939, VIII 242/39 Entscheidungstexte 4 Ob 301/61 Entscheidungstext OG... mehr lesen...