Entscheidungen zu § 477 ZPO

Bundesverwaltungsgericht

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE Bvwg Erkenntnis 2024/10/10 W116 2279649-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.       Mit Urteil vom 09.02.2022 erkannte das BG Leopoldtstadt die beklagten XXXX und die XXXX seien zur ungeteilten Hand schuldig der klagenden Partei XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) binnen 14 Tagen EUR 3.850,83 s.A. zu bezahlen. Das Mehrbegehren der Beschwerdeführerin von EUR 9.358,- s.A. wurde abgewiesen. 1.       Mit Urteil vom 09.02.2022 erkannte das BG Leopoldtstadt die beklagten römisch 40 und... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.10.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/10/10 W116 2279648-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.       Mit Urteil vom 09.02.2022 erkannte das BG Leopoldtstadt, die beklagten XXXX und die XXXX (in Folge: beschwerdeführende Parteien) seien zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei XXXX binnen 14 Tagen EUR 3.850,83 s.A. zu bezahlen. Das Mehrbegehren der Erstbeschwerdeführerin von EUR 9.358,- s.A. wurde abgewiesen und der klagenden Partei aufgetragen, den beklagten Parteien die mit EUR 2.747,47 ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.10.2024

Entscheidungen 1-2 von 2