Entscheidungen zu § 477 Abs. 1 ZPO

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 2021/11/29 G312/2021

1. Die Antragstellerin ist Partei eines beim Bezirksgericht Neumarkt bei Salzburg zur Zahl *** geführten Zivilverfahrens. Sie erhob gegen den Beschluss des Bezirksgerichtes Neumarkt bei Salzburg vom *** Rekurs an das Landesgericht Salzburg. Mit Beschluss vom ***, ***, unterbrach das Landesgericht Salzburg das Rekursverfahren bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens über den im Rekurs enthaltenen (neuerlichen) Ablehnungsantrag betreffend die Erstrichterin. 2. Gegen diesen Unterbrechun... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 29.11.2021

RS Vfgh 2021/11/29 G312/2021

Index: 22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdZPO §477 Abs1VfGG §7 Abs2, §62a
Leitsatz: Zurückweisung eines Parteiantrags betreffend den Nichtigkeitsgrund der Teilnahme eines abgelehnten Richters an der Entscheidung nach der ZPO; Unterbrechung des Verfahrens über einen Rekurs durch das Landesgericht ist keine in erster Instanz entschiedene Rechtssache
Rechtssatz: Die Antragstellerin ist Pa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.11.2021

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