Das Erstgericht hat mit seinem Urteil vom 12. Jänner 1954, die Wiederaufnahme des Verfahrens C 66/50 des Bezirksgerichtes Mattighofen bewilligt und in der Sache selbst erkannt, daß das Klagebegehren auf Feststellung der Vaterschaft des Wiederaufnahmsklägers zu dem beklagten Kinde und auf Leistung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von 30 S ab Klagstag abgewiesen und die Wiederaufnahmsbeklagte in den Kostenersatz verfällt wird. Das Urteil wurde nach Schluß der Verhandlung verkundet; ... mehr lesen...
Das Prozeßgericht erließ gegen den wegen außerehelicher Vaterschaft und Unterhaltsleistung belangten, von der ersten Streitverhandlung ausgebliebenen Beklagten ein Versäumungsurteil, da ein mit dem Namen des Beklagten unterfertigter Rückschein vorlag. Tatsächlich war der Rückschein von der Gattin des Beklagten unterschrieben worden, da dieser eine Vollmacht folgenden Inhaltes ausgestellt hatte: "Meine Frau Maria L. ist berechtigt, sämtliche an mich gerichtete Post zu übernehmen." Da... mehr lesen...