Entscheidungen zu § 470 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1993/5/5 1Fs1/93

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Entscheidung | OGH | 05.05.1993

RS OGH 1993/5/5 1Fs1/93

Norm: Geo §110 Abs1GOG §91ZPO §470ZPO §471
Rechtssatz: Die nach einem vorangehenden Aktenstudium vorzunehmende Ausschreibung einer Berufungsverhandlung ist nicht ein bloßer Formalakt und daher auch nicht unter den Begriff "andere Beschlüsse und Zwischenerledigungen" (§ 110 Abs 1 Geo) zu subsumieren. Auch bei Erledigungsrückständen und einer möglichen Komplexität des Verfahrens in tatsächlicher und / oder in rechtlicher Hinsicht, kann bei der vo... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.05.1993

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