Begründung: In einen 1988 eingeleiteten Verfahren vor dem Erstgericht hatte die nunmehrige erste Beklagte, eine politische Gemeinde, die übrigen Beklagten, damals Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft, auf Zahlung von mehr als S 1,8 Mio geklagt. Sämtliche Parteien des damaligen Prozesses hatten dem nunmehrigen Kläger den Streit verkündet. Daraufhin war dieser auf Seite der klagenden Gemeinde dem Streit als Nebenintervenient beigetreten. Im ersten Rechtsgang wurden die damaligen B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin nahm ihren damaligen Ehegatten vor dem Bezirksgericht Hietzing auf monatliche Unterhaltszahlungen von S 10.500 ab 1. Jänner 1987 in Anspruch; diese Klage wurde an das Bezirksgericht Donaustadt überwiesen. Bei der Verhandlungstagsatzung vom 25. Jänner 1989 schlossen die Streitteile vor diesem Gericht einen als „Teilvergleich“ benannten Vergleich, mit dem sich der (dort) Beklagte verpflichtete, der Klägerin vom 1. Februar 1989 an einen monatlichen Unt... mehr lesen...