Mit der am 30. 12. 1981 beim Erstgericht eingebrachten Mahnklage begehrte die Klägerin vom Beklagten die Bezahlung von 6671.59 S sA. Gegen den darüber ergangenen Zahlungsbefehl des Erstgerichtes erhob der Beklagte rechtzeitig Widerspruch, in dem er ein Sachvorbringen erstattete und Urkunden vorlegte. Zu der für 7. 4. 1982 anberaumten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung erschien nur ein Vertreter der Klägerin. Die Ladung des Beklagten war nicht ausgewiesen. Bei dieser Tagsatzun... mehr lesen...
Die Kläger belangten im vorliegenden Prozeß die Beklagte auf Feststellung des Bestandes einer Servitut (Streitwert 6000 S), worüber beim Bezirksgericht Weitra am 14. Februar und 20. November 1962 sowie am 10. Juli 1963 Tagsatzungen zur mündlichen Streitverhandlung stattfanden. Die Beklagte war - ebenso wie die Kläger - jedesmal anwaltlich vertreten. Im Protokoll über die Tagsatzung vom 10. Juli 1963 wurden während der Vernehmung des Zeugen Johann H., des Gatten der Beklagten, folgende... mehr lesen...
Norm: ZPO §225 Abs2ZPO §399ZPO §442 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 225 Abs 2 ZPO, daß die Gerichtsferien auf den Lauf der Rechtsmittelfristen gegen Versäumungsurteile keinen Einfluß haben, bezieht sich nicht auf Urteile nach §§ 399, 442 Abs 2 ZPO in Nichtferialsachen. Entscheidungstexte 1 Ob 199/63 Entscheidungstext OGH 17.01.1964 1 Ob 199/63 Veröff: RZ 1964,138 = SZ ... mehr lesen...