Entscheidungsgründe: Die Klägerin brachte gegen ihre ehemalige Arbeitgeberin zu 18 Cga 321/97z des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien eine Klage auf Zahlung von S 253.445,20 sA ein; in der für den 16. 12. 1997 anberaumten mündlichen Streitverhandlung erging ein klagestattgebendes Versäumungsurteil. Dabei wurde der Klägerin ein Kostenbetrag von S 21.792,80 zugesprochen unter anderem der doppelte Einheitssatz von 100 % für die Klage. Gegen dieses Versäumungsurteil wurde von der bek... mehr lesen...
Norm: ZPO §243 Abs4ZPO §440 Abs1ZPO §440 Abs2ZPO §448ASGG §56ASGG §59 Abs1 Z2RATG §23 Abs6
Rechtssatz: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist nicht bei jedem Entfall einer ersten Tagsatzung ein doppelter Einheitssatz zuzusprechen, sondern nur unter den taxativ genannten Fällen des § 23 Abs 6 RATG, wenn gemäß § 448 ZPO und § 56 ASGG ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist. Eine analoge Anwendung des § 23 Abs 6 RATG über den Fall des obligato... mehr lesen...
Norm: ZPO §243 Abs4ZPO §440 Abs1ZPO §440 Abs2ZPO §448ArbGerG §17 Abs1ASGG §56ASGG §59 Abs1 Z2RATG §23 Abs6
Rechtssatz: Durch § 23 Abs 6 RATG sollte nach den Materialien im rechtsanwaltlichen Honorarrecht insgesamt ein gewisser Ausgleich für die Zurückdrängung der ersten Tagsatzung geschaffen werden. Der Absicht des Gesetzgebers entsprach es, nur für die zwei neuen Zurückdrängungsfälle (§ 448 ZPO; § 243 Abs 4 ZPO), nicht aber auch für die schon ... mehr lesen...