Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist gebürtige Brasilianerin. Sie besitzt die brasilianisch-italienische Doppelstaatsangehörigkeit. Der Beklagte ist Österreicher. Die Streitteile, die sich in englischer Sprache verständigen, schlossen am 20. 11. 2002 in Nürnberg die Ehe, wo sie zunächst auch wohnten und berufstätig waren. Sie haben zwei Kinder, nämlich die am ***** geborene L***** und den am ***** geborenen P*****. Da die Klägerin mit der (provisorischen) Wohngelegenheit in Nürnber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Gemeinde ist Eigentümerin des in der Gemeinde gelegenen, mehrere 100 Jahre alten Hauses mit der Adresse S*****straße 34. In dem Haus befinden sich mehrere Bestandobjekte. Im Erdgeschoß liegt das in der Folge von der Klägerin gemietete Geschäftslokal. Am 10. 4. 1979 schrieb die beklagte Partei das Bestandobjekt im Gesamtausmaß von 56 m² zur Vermietung unter der Bedingung aus, dass der Ausbau bzw die Umgestaltung der Räumlichkeiten - die bisher als Wo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. 3. 2005 ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem die Erstbeklagte als Lenkerin eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Pkw auf der schneebedeckten Fahrbahn ins Schleudern und auf die Gegenfahrbahn geriet und dort mit einem anderen Pkw kollidierte. Die damals 20-jährige Klägerin war Beifahrerin im Fahrzeug der Erstbeklagten und wurde beim Unfall schwer verletzt. Die Beklagten haften für die unfallkausalen Ansprüche der Klägerin. Im Verfahre... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bietet Telefonnetzkapazitäten an, die ihre Kunden (auch) durch Vorauswahl (Preselection) in Anspruch nehmen können. Sie bedient sich dabei auch des Netzes der Beklagten. Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid festgestellt, dass die Beklagte über beträchtliche Marktmacht auf dem Markt „Zugang von Privatkunden zum öffentlichen Telefonnetz (Endkundenmarkt)" verfügt. Sie hat ihr daher nach § 37 Abs 2 iVm § 46 Abs 1 TKG 2003 die Verpflichtung auferlegt... mehr lesen...