Norm: ZPO §428
Rechtssatz: Ein Beschluß, mit dem die Verfahrenshilfe antragsgemäß bewilligt wird, muß dann begründet werden, wenn zur Frage der Bewilligung der Verfahrenshilfe widerstreitende Anträge vorliegen. Entscheidungstexte 4 R 181/93 Entscheidungstext OLG Innsbruck 02.07.1993 4 R 181/93 Schlagworte Begründungspflicht. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §417ZPO §428
Rechtssatz: Die Erleichterungen für die Begründungspflicht von Beschlüssen darf auf Urteile (auch auf solche der Rechtsmittelgerichte) nicht ausgedehnt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 140/75 Entscheidungstext OGH 04.11.1975 5 Ob 140/75 Veröff: RZ 1976/45 S 77 = JBl 1977,430 mit kritischer Anmerkung von Böhm E... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 BZPO §428
Rechtssatz: Im bezirksgerichtlichen Verfahren kann bei Klagsänderung in Form der protokollarischen Richtigstellung durch den Kläger der Richter nur das Protokoll mit dem geänderten Klagebegehren dem nichterschienenen Beklagten zustellen, aber kein Versäumungsurteil fällen. Entscheidungstexte 1 Ob 37/74 Entscheidungstext OGH 13.03.1974 1 Ob 37/74 Veröf... mehr lesen...