Begründung: Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde mit Beschluss vom 6. 7. 2007 das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Bereits im Jahr 2006 hatten die Beklagten unter anderem gegen die nunmehrige Gemeinschuldnerin eine Klage auf 30.000 EUR sA eingebracht und ein Versäumungsurteil über 30.000 EUR samt 9,47 % Zinsen seit 22. 12. 1995 sowie die mit 4.053,53 EUR bestimmten Verfahrenskosten erwirkt. Die Kosten des daraufhin eingeleiteten Exekut... mehr lesen...