Begründung: In seiner Klage (ON 1) begehrte der Kläger die Verurteilung des Erst- und des Zweitbeklagten sowie des Drittbeklagten "Josef T*****", zur Rechnungslegung über die Geschäftsführung betreffend eine gemeinsam betriebene Tanzkapelle. Der in der Klage genannte Drittbeklagte beantragte in seiner Klagebeantwortung (ON 2) die Abweisung des gegen ihn gerichteten Klagebegehrens mit der
Begründung: , bei der Prozeßführung gegen ihn handle es sich um eine offenbare Verwechslung der ... mehr lesen...