Begründung: Der Antragsteller begehrt die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Die Antragsgegnerin wendete unter anderem die Verfristung des Antrags ein. Die Ehe der Streitteile sei mit Urteil des Erstgerichts vom 18. 8. 2005 geschieden worden. Der Antragsteller habe lediglich den Verschuldensausspruch bekämpft, sodass der Ausspruch über die Scheidung der Ehe am 22. 9. 2005 in Rechtskraft erwachsen sei. Nachdem die Einjahresfrist des § 95 EheG a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Kathleen S*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Auer, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen den Antragsgegner Dipl.-Ing. Gunter E*****, vertreten durch Mag. Christa Schatzl, Rechtsanwältin in Irdning, wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen ... mehr lesen...