Entscheidungsgründe: Die Bierbrauerei F***** & Comp. (im folgenden alte KG) wurde in mehreren, hier nicht relevanten Schritten in die Brauerei F***** GmbH & Co. (im folgenden neue KG) umgestaltet, deren Komplementärin die F***** Verwaltungs GmbH (später Brauerei F***** GmbH; im folgenden nur GmbH) wurde. Mit Satzung vom 20. August 1993 wurde die beklagte Aktiengesellschaft durch Mag. Erich M***** und die GmbH gegründet. Nach mehrstufiger gesellschaftsrechtlicher Umgestaltu... mehr lesen...
Unbestritten ist folgender Sachverhalt: Der Beklagte erwirkte gegen den Kläger zu 15 Cg .../61 des Handelsgerichtes Wien am 7. Juni 1961 ein rechtskräftiges Versäumungsurteil auf Zahlung von 24.301.20 S samt 9% Zinsen seit 19. Mai 1961 und 735.05 S Prozeßkosten. Auf Grund dieses Urteiles wurde dem Beklagten mit Beschluß des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 20. November 1961, 2 E .../61, Fahrnisexekution bewilligt. Mit Verteilungsbeschluß vom 25. Oktober 1962 erhielt der Beklagte aus d... mehr lesen...
Die beklagte Partei war Generalrepräsentantin der AUSTIN Motor und hatte als Vertreter das Alleinverkaufsrecht der Erzeugnisse und Ersatzteile der genannten Gesellschaft für Österreich seit einigen Jahren. Nach dem zuletzt am 31. Jänner 1952 zwischen der Beklagten und AUSTIN abgeschlossenen Vertretungsvertrag umfaßte das Vertretungsverhältnis die Zeit vom 1. August 1951 bis 31. Juli 1952. Mit Schreiben vom 1. Juli 1952 bestätigte AUSTIN der Klägerin, daß diese mit dem Vertrieb der... mehr lesen...