Begründung: Gemäß der Regelung des letzten Satzes des § 510 Abs 3 ZPO, der kraft Größenschlusses auch für die Zurückweisung eines von der zweiten Instanz wegen einer - in Wahrheit nicht vorliegenden - erheblichen Rechtsfrage zugelassenen Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss im Berufungsverfahren nach § 519 Abs 2 ZPO gilt (RIS-Justiz RS0043691), kann sich der Oberste Gerichtshof auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die Streitteile sind Eigentümer benachbarter ... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte Partei war und ist zu unterschiedlichen Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 940 GB 1006 *****, wobei an diesen Anteilen nur teilweise auch Wohnungseigentum verbunden ist. Über ihr Vermögen wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 9. 1. 2000 zu 3 S 42/00x das nach wie vor aufrechte Konkursverfahren eröffnet. Zum Masseverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Sch***** bestellt (auf den daher - Punkt 1. des Spruches - gemäß § 235 Abs 5 ZPO... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1.) Obwohl die Zustellung des angefochtenen Urteils an den beklagten Masseverwalter erfolgte, schritt dieser nach dem Rubrum der fristgerecht am 2. 12. 1999 beim Erstgericht überreichten außerordentlichen Revision vertreten durch den besonderen Verwalter ein. Für eine neuerliche inhaltsgleiche Rechtsmittelschrift nach Zustellung des angefochtenen Urteils auch an den besonderen Verwalter war daher kein Raum. Zu 2.) ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Miteigentümer zu 333/10000 Anteilen der Liegenschaft EZ *****, GB *****, die Antragsgegner sind die übrigen Miteigentümer der Reihenhausanlage *****weg, ***** an der Wohnungseigentum begründet ist. Mit seinem Antrag vom 6.10.1994 begehrte der Antragsteller die Feststellung, daß der Mehrheitsbeschluß der Miteigentümer der obgenannten Liegenschaft, hinsichtlich der Errichtung einer Streetball-Anlage, der dem Antragsteller am 21.9.1994 schriftlich... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Döbling vom 25.1.1982 gemäß § 55 a EheG geschieden. Nach dem anläßlich der Ehescheidung abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich der Vater, den Kindern ab 1.2.1982 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 17 % (für Mark) bzw. 14 % (für Tanja) seines monatlichen Nettoeinkommens zu bezahlen. Die Kinder begehren eine Unterhaltserhöhung auf je S 10.000 monatlich. Das Erstgericht enthob den Vater von seiner Unter... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei hat für ihr Ziegelwerk in Pregarten mit der beklagten Partei eine Feuerversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen (AFB 1980) zugrundeliegen. Nach dessen Art. 1 Abs. 1 gewährt der Versicherer Versicherungsschutz unter anderem gegen Schäden durch Blitzschlag. Als Blitzschlagschäden gelten nach Art. 1 Abs. 3 AFB nur solche Schäden, die (lit. a) an den versicherten Gebäuden oder an im Freien befindlichen versicherten b... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei kündigte der beklagten Partei als Tochter und Erbin nach der am 30.6.1982 verstorbenen Luise K*** die im Haus Kitzbühel, Hinterstadt Nr.18, im dritten Obergeschoß gelegene, vom Vorraum nach dem Stiegenaufgang durch die erste Tür links betretbare Wohnung wegen Vorliegens der Kündigungsgründe nach § 30 Abs.2 Z 5 und 6 MRG auf. Die Beklagte wendete sowohl ein, daß zwischen ihr persönlich und der klagenden Partei zumindest konkludent ein Mietvertrag abg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Zahlung von S 171.764,17 s.A. und brachte vor, er habe mit der Beklagten über deren hiezu befugten Vertreter Josef K*** am 24.Jänner 1984 Feuer- und Einbruchsdiebstahlsversicherungen betreffend seinen Würstelstand abgeschlossen. Josef K*** habe eine Angabe von S 400,-- kassiert und dem Kläger noch am selben Tag mitgeteilt, daß die Versicherungsverträge perfekt seien und die Beklagte Deckung gegeben habe. Am 28.Jänner 1984 sei in den Wür... mehr lesen...
Am 5. August 1961 stieß der Beklagte auf der Bundesstraße Nr. 1 im Ortsgebiet von H. mit einem von ihm gelenkten und ihm gehörigen PKW mit dem von Alois Z. gelenkten und in dessen Eigentum stehenden PKW zusammen, der aus einer Hauseinfahrt gekommen war. Durch den Zusammenstoß wurden beide Fahrzeuge beschädigt und Alois Z. leicht verletzt. Noch am Unfallstag erklärte der Beklagte mündlich und sodann auch schriftlich, diesen Unfall allein verschuldet zu haben und den entstandenen Schade... mehr lesen...