Begründung: Gegen die Verlassenschaft nach der Liegenschaftseigentümerin ist die Exekution durch Zwangsversteigerung der Liegenschaft anhängig. Die Verlassenschaft wird durch den erbserklärten Erben vertreten. Dieser ist außerdem Verpflichteter in zwei anderen Exekutionsverfahren. Den verpflichteten Parteien wurde in allen diesen Exekutionsverfahren im Rahmen der Verfahrenshilfe der selbe Rechtsanwalt beigegeben. Sie beantragten in den drei Exekutionssachen, gemäß § 31 JN anstelle... mehr lesen...
Norm: ZPO §187ZPO §404 Abs2ZustG §6
Rechtssatz: Ergeht in verbundenen Rechtssachen eine gemeinsame Entscheidung, so ist sie dem gemeinsamen Parteienvertreter nur einmal zuzustellen; andernfalls ist nur die erste Zustellung maßgeblich. Entscheidungstexte 3 Ob 131/90 Entscheidungstext OGH 19.12.1990 3 Ob 131/90 European Case Law Identi... mehr lesen...