Norm: KO §6KO §78KO §139ZPO §108ZPO §402 Abs1ZPO §464 Abs2
Rechtssatz: Ist der Beklagte im Konkurs, sind ein gegen ihn gefälltes Versäumungsurteil und dessen Zustellung an ihn nichtig. Auch nach Konkursaufhebung beginnt die Rechtsmittelfrist nicht zu laufen. Entscheidungstexte 8 Ob 301/68 Entscheidungstext OGH 14.01.1969 8 Ob 301/68 Veröff: EvBl 1969/262 S 396 = SZ 42/4 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den Zweitbeklagten mit Versäumungsurteil vom 25. Juni 1968 zur Zahlung des Betrages von 10.342 S samt Anhang zur ungeteilten Hand mit dem Erstbeklagten, gegen den bereits am 7. Mai 1968 ein Versäumungsurteil ergangen war, verurteilt. Das Berufungsgericht hat mit Beschluß vom 23. Oktober 1968 die Berufung des Zweitbeklagten gegen das Versäumungsurteil als verspätet zurückgewiesen, da dem Zweitbeklagten das Versäumungsurteil bereits am 26. Juni 1968 zugestellt und ... mehr lesen...
Norm: ZPO §402 Abs1
Rechtssatz: Der Antrag auf Erlassung des Versäumungsurteiles darf nicht zurückgewiesen werden, wenn der Beklagte angeblich wegen Erkrankung nicht erscheinen kann. Entscheidungstexte 1 Ob 80/47 Entscheidungstext OGH 22.02.1947 1 Ob 80/47 Veröff: SZ 21/21 4 Ob 71/81 Entscheidungstext OGH 14.07.1981 4 Ob 71/81 ... mehr lesen...