Entscheidungsgründe: Am 10. 2. 2005 verletzte sich der Kläger in einem durch von der Zweitbeklagten betriebene Liftanlagen erschlossenen und von dieser grundsätzlich auch pistenmäßig betreuten Schigebiet infolge eines Sturzes beim Schifahren. Der Unfall ereignete sich auf einer von der übrigen Piste abgegrenzten Geschwindigkeitsmessstrecke (WISBI-Strecke), die vom Erstbeklagten betrieben und von diesem und seinen Mitarbeitern überwacht und betreut wird. Die Zweitbeklagte sorgt in di... mehr lesen...