Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg ist zu FN ***** die I*****-Privatstiftung eingetragen. Die entscheidungsrelevanten Bestimmungen der Stiftungsurkunde in der Fassung des Nachtrags vom 8. November 1993 lauten: III. Stiftungszweck Die I*****-Privatstiftung hat den nachstehenden erlaubten, vom Stifter bestimmten Zweck: Nutzung, Verwaltung und Verwertung (§ 1 Privatstiftungsgesetz) des bestehenden Vermögens, insbesondere die Erwirtschaftung von Erträgen, mittel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 8. 9. 2004 erwarben die Kläger von den Beklagten die Liegenschaft EZ ***** GB ***** samt darauf errichtetem Einfamilienhaus zum Kaufpreis von 180.000 EUR. Die Liegenschaft befindet sich auf einer ehemaligen Schottergrube, die mit Bauschutt angefüllt wurde. Dieser Umstand war den Beklagten aufgrund eines ausdrücklichen Hinweises in ihrem Kaufvertrag vom 13. 5. 1987 bekannt. Zumindest an einer Stelle der Kellerwand trat immer wieder ein feuchte... mehr lesen...