Entscheidungen zu § 385 Abs. 2 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2021/10/22 19R43/21s

Norm: ZPO §385 Abs2ZPO §387ZPO §388 Abs3
Rechtssatz: Für die Bejahung der Parteistellung im Beweissicherungsverfahren reicht nicht jegliche drohende Inanspruchnahme aus der Sache aus. Dafür ist vielmehr Voraussetzung, dass der Einschreiter als unmittelbarer Gegner des Antragstellers in Betracht kommt. Eine angekündigte Inanspruchnahme im Wege des Regresses durch einen Anspruchsgegner genügt sohin zur
Begründung: der Parteistellung nicht. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.10.2021

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