Norm: ZPO §38 Abs3ZPO §528 Abs2 Z3 D1
Rechtssatz: Kostenentscheidungen der zweiten Instanz sind im Umfang des § 38 Abs 3 ZPO auch dann nicht mittels Revisionsrekurses anfechtbar, wenn die zweite Instanz insoweit erstmals entschieden hat. Entscheidungstexte 1 Ob 362/97k Entscheidungstext OGH 25.11.1997 1 Ob 362/97k Veröff: SZ 70/246 3 Ob 6... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß Art. XVII § 2 Abs. 6 der Zivilverfahrens-Novelle 1983, BGBl. 1983/135, ist der § 30 Abs. 2 ZPO nur auf Verfahren anzuwenden, in denen die Klage bzw. der Antrag auf Einleitung des Verfahrens nach dem 30. April 1983 bei Gericht eingelangt ist. Obwohl in der vorliegenden Rechtssache die Klage bereits am 27. Jänner 1981 eingebracht wurde, beriefen sich die neu herangezogenen Beklagtenvertreter in der von ihnen verfaßten Re... mehr lesen...