Norm
ZPO §38 Abs3Rechtssatz
Kostenentscheidungen der zweiten Instanz sind im Umfang des § 38 Abs 3 ZPO auch dann nicht mittels Revisionsrekurses anfechtbar, wenn die zweite Instanz insoweit erstmals entschieden hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108950Im RIS seit
25.12.1997Zuletzt aktualisiert am
06.07.2012