Norm: StGB §288 Abs2ZPO §377 Abs3
Rechtssatz: Die Belehrung der Partei gemäß § 377 Abs 3 ZPO kann für die Strafbarkeit insoferne von Bedeutung sein, als dadurch der Übergang, von der bloßen Parteienvernehmung zu dem nunmehr unter Strafsanktion stehenden Parteieneid signalisiert wird. Entscheidungstexte 9 Os 62/77 Entscheidungstext OGH 09.08.1977 9 Os 62/77 Veröff: EvBl 1978/4... mehr lesen...