Norm
StGB §288 Abs2Rechtssatz
Die Belehrung der Partei gemäß § 377 Abs 3 ZPO kann für die Strafbarkeit insoferne von Bedeutung sein, als dadurch der Übergang, von der bloßen Parteienvernehmung zu dem nunmehr unter Strafsanktion stehenden Parteieneid signalisiert wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0040645Dokumentnummer
JJR_19770809_OGH0002_0090OS00062_7700000_001