Norm: ZPO §82ZPO §369
Rechtssatz: §82 ZPO ist analog auf Augenscheinsgegenstände anzuwenden, auf welche eine Prozesspartei in einem Schriftsatz Bezug genommen hat, wenn sich die Augenscheinsgegenstände (wie hier: Lichtbilder) zur Vorlage bei Gericht eignen. Entscheidungstexte 129 R 63/18k Entscheidungstext OLG Wien 16.07.2018 129 R 63/18k ... mehr lesen...
Das Kreisgericht St. Pölten hat in der Rechtssache der klagenden Partei Johann T. gegen Rudolf C. den Antrag des Klägers auf Vornahme eines Lokalaugenscheines im Revier Y. des Stiftes S. mit der Begründung: abgewiesen, daß das Stift als Gründeigentümer den Augenschein aus forstwirtschaftlichen Gründen nicht gestatte. Da ein Editionsverfahren nach §§ 308 ff. ZPO. nur bei Urkunden und Auskunftssachen, nicht aber bei Augenscheinsgegenständen vorgesehen sei, könne das Stift S. nur im Klage... mehr lesen...
Norm: JN §1ZPO §308ZPO §318ZPO §369
Rechtssatz: Für das Begehren auf Gestattung des Augenscheines in einem zwischen dem Kläger und einem Dritten anhängigen Prozeß ist der Rechtsweg zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 743/51 Entscheidungstext OGH 09.01.1952 3 Ob 743/51 Veröff: SZ 25/9 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...