Entscheidungen zu § 366 Abs. 2 ZPO

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 2005/10/12 G185/04

Begründung: I. 1. Das Landesgericht Innsbruck als Rekursgericht stellte beim Verfassungsgerichtshof den Antrag, in §366 Abs2 ZPO den Satzteil "oder ein Sachverständiger wegen Ablehnung enthoben wird" gemäß Art140 B-VG als verfassungswidrig aufzuheben. Diese Bestimmung lautet in der Stammfassung, RGBl. Nr. 113/1895: "Die Entscheidung über die Anzahl der zu bestellenden Sachverständigen, der Beschluß, durch welchen die Bestellung der Sachverständigen dem beauftragten ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.10.2005

RS Vfgh 2005/10/12 G185/04

Index: 22 Zivilprozeß, außerstreitiges Verfahren22/02 Zivilprozeßordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätZPO §366 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags eines Gerichts auf Aufhebung einer Bestimmung der ZPO über den Ausschluss eines Rechtsmittels gegen den Beschluss über die Enthebung eines Sachverständigen wegen Ablehnung mangels Präjudizialität bei Entscheidung über einen Rekurs der beklagten Partei gegen die dem abgelehnten... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.10.2005

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