Begründung: I. 1. Das Landesgericht Innsbruck als Rekursgericht stellte beim Verfassungsgerichtshof den Antrag, in §366 Abs2 ZPO den Satzteil "oder ein Sachverständiger wegen Ablehnung enthoben wird" gemäß Art140 B-VG als verfassungswidrig aufzuheben. Diese Bestimmung lautet in der Stammfassung, RGBl. Nr. 113/1895: "Die Entscheidung über die Anzahl der zu bestellenden Sachverständigen, der Beschluß, durch welchen die Bestellung der Sachverständigen dem beauftragten ... mehr lesen...
Index: 22 Zivilprozeß, außerstreitiges Verfahren22/02 Zivilprozeßordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätZPO §366 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags eines Gerichts auf Aufhebung einer
Bestimmung der ZPO über den Ausschluss eines Rechtsmittels gegen den
Beschluss über die Enthebung eines Sachverständigen wegen Ablehnung
mangels Präjudizialität bei Entscheidung über einen Rekurs der
beklagten Partei gegen die dem abgelehnten... mehr lesen...