Norm: ZPO §196ZPO §321ZPO §349
Rechtssatz: Der Beschluß, womit eine Aussageverweigerung für rechtmäßig erklärt wird, ist wenn auch nicht abgesondert, anfechtbar. Die Bestimmung des § 196 Abs 1 ZPO bleibt außer Betracht. Entscheidungstexte 7 Ob 139/74 Entscheidungstext OGH 29.08.1974 7 Ob 139/74 1 Ob 739/79 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §320ZPO §321ZPO §324ZPO §349
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 349 Abs 1 ZPO, dass gegen die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Weigerung einer Aussage ein abgesondertes Rechtsmittel nicht stattfindet, gilt nur für Fälle der Verweigerung des Zeugnisses (§ 321 ZPO), nicht aber für Fälle der Unzulässigkeit des Zeugnisses (§ 320 ZPO). Beschlüsse, die Fälle des § 320 ZPO betreffen, sind auch abgesondert anfechtbar. ... mehr lesen...
Im vorliegenden Rechtsstreit sprach das Erstgericht mit Beschluß vom 19. Mai 1967 aus, daß die Verweigerung der Aussage durch die Zeugen X und Y ungerechtfertigt sei. Dagegen erhoben diese Zeugen Rekurs. Diesen wies das Rekursgericht als unzulässig zurück. Der Oberste Gerichtshof gab dem dagegen erhobene Rekurs der beiden Zeugen nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Rekurs ist zwar zulässig, aber unbegrundet. Nach § 349 (1) ZPO. fi... mehr lesen...
Norm: ZPO §349ZPO §515
Rechtssatz: Gegen die hier aufgezählten Entscheidungen ist kein abgesondertes Rechtsmittel zulässig, daher auch nicht gegen den Ausspruch, daß die Weigerung eines Zeugen, auszusagen, unrechtmäßig sei. Dieser Grundsatz erfährt nur dann eine Einschränkung, wenn in dieser Sache keine weiteren anfechtbaren Entscheidungen zu erwarten sind. Die Zustellung einer nicht abgesondert anfechtbaren Entscheidung eröffnet noch kein weit... mehr lesen...
Das Landesgericht Salzburg als Berufungsgericht in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten faßte im vorliegenden Rechtsstreit in der mündlichen Berufungsverhandlung vom 18. Februar 1963, auf einverständlichen Antrag beider Parteien u. a. Beweisbeschluß auf Sachverständigenbeweis durch Vernehmung des Buchsachverständigen Kurt H. über das in diesem Beschluß näher umschriebene Beweisthema und sprach dabei aus, daß dieser Sachverständigenbeweis bei sonstiger Präklusion nur durchgeführt werde,... mehr lesen...
Norm: ZPO §321ZPO §324ZPO §349
Rechtssatz: Wenn das Gericht beschließt, daß ein Zeuge nicht vernommen werden darf, weil er ansonsten eine Verschwiegenheitspflicht verletzen würde, obwohl er selbst zur Aussage bereit ist, kann dieser Beschluß nicht mit abgesondertem Rekurs angefochten werden. Entscheidungstexte 3 Ob 678/52 Entscheidungstext OGH 29.10.1952 3 Ob 678/52 ... mehr lesen...