Begründung: Der Kläger war vom 15. August 1972 bis 30. September 1984 bei der beklagten Partei angestellt. Neben anderen, nicht mehr Gegenstand des Revisionsverfahrens bildenden Beträgen begehrte er Zahlung von S 89.980,-- mit der Behauptung, ihm stehe eine Abfertigung in der Höhe des Sechsfachen (und nicht nur des Vierfachen) des monatlichen Entgelts zu, weil ihm die beklagte Partei für die Abfertigung vier Jahre Vordienstzeiten angerechnet habe. Zum Beweis dieser Zusage berief e... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §23ArbGerG §26ZPO §336ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Hat sich das Berufungsgericht mit der für die Beweiswürdigung wesentlichen Frage, ob dem Zeugen infolge angeblicher Verurteilung wegen versuchter falscher Beweisaussage die Glaubwürdigkeit zu versagen ist, trotz eines ausdrücklichen Vorbringens der Berufungsgegnerin überhaupt nicht befaßt, leidet das Verfahren zweiter Instanz an einem wesentlichen Mangel, der eine erschöpfende Erör... mehr lesen...