Norm
ArbGerG §23Rechtssatz
Hat sich das Berufungsgericht mit der für die Beweiswürdigung wesentlichen Frage, ob dem Zeugen infolge angeblicher Verurteilung wegen versuchter falscher Beweisaussage die Glaubwürdigkeit zu versagen ist, trotz eines ausdrücklichen Vorbringens der Berufungsgegnerin überhaupt nicht befaßt, leidet das Verfahren zweiter Instanz an einem wesentlichen Mangel, der eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache verhindert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0040599Dokumentnummer
JJR_19860930_OGH0002_0140OB00163_8600000_001