Norm: ZPO §325
Rechtssatz: Den Parteien des Rechtsstreites steht keinerlei unmittelbare Einflußnahme darauf zu, ob und welche im § 325 ZPO zur Durchsetzung der Aussagepflicht vorgesehenen Mittel das Gericht anwendet. Das Gericht wendet die Zwangsmittel - im Interesse der Aufrechterhaltung staatlicher Autorität - von Amts wegen nach seinem pflichtgemäßen Ermessen an. Eine von den Prozeßparteien dabei als Fehler des Gerichtes gewertete Unterlassu... mehr lesen...
Norm: ZPO §324 Abs1ZPO §325ZPO §349 Abs1ZPO §515
Rechtssatz: Wird die Entscheidung, die Aussagenverweigerung des Zeugen sei ungerechtfertigt, zusammen mit der Entscheidung der Verlängerung einer Geldstrafe (§ 325 Abs 1 ZPO) mit Rekurs bekämpft, so ist dieses Rechtsmittel gegen die erstere Entscheidung zulässig, weil die Entscheidung über die Geldstrafe eine nächstfolgende anfechtbare Entscheidung darstellt (§ 515 ZPO). Entsc... mehr lesen...