Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg ist zu FN ***** die I*****-Privatstiftung eingetragen. Die entscheidungsrelevanten Bestimmungen der Stiftungsurkunde in der Fassung des Nachtrags vom 8. November 1993 lauten: III. Stiftungszweck Die I*****-Privatstiftung hat den nachstehenden erlaubten, vom Stifter bestimmten Zweck: Nutzung, Verwaltung und Verwertung (§ 1 Privatstiftungsgesetz) des bestehenden Vermögens, insbesondere die Erwirtschaftung von Erträgen, mittel... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bis zum 31.Dezember 1984 mehrere Jahre am Transportunternehmen des Beklagten als stiller Gesellschafter beteiligt. Mit seiner Klage begehrt er vom Beklagten die Zahlung eines Auseinandersetzungsguthabens in der Höhe von 2,500.000 S s.A. Im Zuge des Verfahrens beantragte der Kläger, dem Beklagten die Vorlegung seiner Handelsbücher im Sinne des § 38 HGB, insbesondere der Buchhaltungs- und Geschäftsführungsunterlagen, die für die Erstellung der Jahresbilanz... mehr lesen...
Norm: ZPO §303ZPO §307ZPO §316ZPO §319 Abs2
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Zulässigkeit eines abgesonderten Rekurses gegen eine gemäß §§ 303, 307 und 316 ZPO getroffene prozeßleitende Verfügung kann es auch keinen Unterschied machen, ob die Einsicht in die Urkunden bloß unter Zuziehung der Parteien (hier § 46 HGB) oder (auch) eines Sachverständigen erfolgt, weil zur Befundaufnahme durch einen Sachverständigen auch die Einsichtnahme in die ... mehr lesen...
Johann S starb am 20. 2. 1966 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Im Zuge des Abhandlungsverfahrens wurde im Zusammenhang mit der Errichtung des Inventars nach einem Kanzleivermerk am 26. 9. 1967 von einem unbekannten Überbringer in der Einlaufstelle des BG Innere Stadt Wien ein Paket mit Belegen abgegeben. Das Erstgericht nahm mit Beschluß v 28. 1 1. 1969 ua das gesetzliche Erbrecht der Witwe des Erblassers, Maria S zu 1/4 und das gesetzliche Erbrecht der Tochter des ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs3 Z5 F2AußStrG §8Geo §169 Abs2 und Abs3ZPO §219 Abs3ZPO §316
Rechtssatz: Urkunden die von einem Beteiligten dem Sachverständigen übermittelt wurden, sind nach der Beendigung des Abhandlungsverfahrens demjenigen auszufolgen, der sie vorgelegt hatte. Entscheidungstexte 5 Ob 121/71 Entscheidungstext OGH 19.05.1971 5 Ob 121/71 SZ 44/78 ... mehr lesen...
Norm: Geo §169ZPO §316ZPO §359
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 169 Geo alt sind auf die den Sachverständigen zur Ermöglichung ihres Gutachtens übergebenen Hilfsmittel (Meßbrücke) sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 681/34 Entscheidungstext OGH 14.08.1934 2 Ob 681/34 Veröff: SZ 16/157 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...