Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der beschwerdeführenden Partei wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom 16.08.2017, XXXX , für die Einbringung einer „Amtshaftungsklage wegen eines behaupteten rechtswidrigen Akts unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (baupolizeiliche Sicherungsmaßnahme)“ einer österreichischen Stadtgemeinde die Verfahrenshilfe im Umfang des § 64 Abs. 1 Z. 1 lit a, b, c und f, Z. 3 und Z. 5 ZPO bewilligt. Die Verfahrens... mehr lesen...