Entscheidungen zu § 298 Abs. 3 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE OGH 2007/6/5 1Ob9/07s

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft in S*****. Er begehrte die Beklagte schuldig zu erkennen, die von ihr widerrechtlich auf seiner Liegenschaft entlang der unteren Liegenschaftsgrenze unterirdisch verlegte Wasserleitung im Durchmesser von 200 mm und den ebenfalls von der Beklagten auf seiner Liegenschaft eigenmächtig angebrachten Holzzaun zu beseitigen. Die Beklagte habe ohne Zustimmung des Klägers und ohne sonstige Rechtsgrundlage eine 200 mm starke W... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.06.2007

TE OGH 2006/12/19 10Ob28/06z

Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****81 Grundbuch ***** mit dem 1.556 m2 großen Grundstück 40/4. Die Beklagten sind Eigentümer von Anteilen an der Nachbarliegenschaft EZ *****04, an der Wohnungseigentum begründet ist. Zum Gutsbestand der EZ *****04 gehört auch das Grundstück 44 mit dem darauf errichteten „K*****-Hochhaus". Das Grundstück 44 liegt teils südlich, teils östlich des winkelförmig angelegten Grundstücks 40/4. Unmittelbar südlich der Gr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.12.2006

RS OGH 2002/12/4 9ObA237/02x, 10Ob28/06z, 1Ob9/07s, 2Ob100/14s, 1Ob39/15i

Norm: ZPO §298 Abs3ZPO §477 Abs1 Z4 D4
Rechtssatz: Die Entziehung der Möglichkeit, zu einer den Parteien nicht bekannten, vom Gericht jedoch in seiner Entscheidung verwerteten Urkunde Stellung zu nehmen, stellt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Sinne des Art 6 Abs 1 EMRK dar, welche Nichtigkeit im Sinne des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO nach sich zieht. Entscheidungstexte 9 ObA 237/02x En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.12.2002

TE OGH 1998/11/11 9ObA205/98g

Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten - nach mehrfacher Klageausdehnung - die Zahlung von S 222.073,05 brutto sA und Rechnungslegung. Überdies begehrte er (AS 17), die Beklagte für schuldig zu erklären, dem Kläger binnen 14 Tagen folgendes Dienstzeugnis auszustellen: "Martin B***** war vom 1. 1. 1996 bis 31. 5. 1996 bei der beklagten Partei als kaufmännischer Angestellter beschäftigt". Der Kläger brachte im wesentlichen vor, bei der beklagten Partei T***** Veranstal... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.11.1998

TE OGH 1986/5/28 1Ob28/86

Entscheidungsgründe: Das Kreisgericht Wels hat den Kläger (dort als Beklagten) über Klage des Österreichischen Wettbewerbsverbandes mit Urteil vom 2.8.1982, 1 Cg 54/82-12, schuldig erkannt, im geschäftlichen Verkehr beim Einzelverkauf von Artikeln des täglichen Bedarfs die Gewährung oder Ankündigung eines 3 % übersteigenden Barzahlungsnachlasses an Letztverbraucher zu unterlassen, und die dort klagende Partei zur Urteilsveröffentlichung ermächtigt. Es stellte fest, der Kläger habe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.05.1986

TE OGH 1965/11/18 5Ob301/65

Der Beklagte handelt mit Fußbodenbelägen, die klagende Partei beschäftigt sich mit deren Verlegung. Am 9. März 1962 schlossen die Streitteile - der Beklagte vertreten durch seinen Reisevertreter St. - einen Vertrag demzufolge der Beklagte der klagenden Partei den Vertrieb und die Verlegung seines Bodenbelages übertrug und die Klägerin ein nach den Erfahrungen des Beklagten zusammengestelltes sortiertes Lager von Bodenbelägen im Werte von netto 25.000 S bestellte. Den Kaufpreis hatte d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.11.1965

RS OGH 1961/3/22 6Ob67/61

Norm: ZPO §298 Abs3
Rechtssatz: Unterlassung der Aufforderung zur Erklärung über eine Urkunde muß gemäß § 196 ZPO gerügt werden, um als Verfahrensmangel geltend gemacht werden zu können. Entscheidungstexte 6 Ob 67/61 Entscheidungstext OGH 22.03.1961 6 Ob 67/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0040394... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.1961

RS OGH 1956/9/19 1Ob404/56 (1Ob405/56), 3Ob73/60, 5Ob162/65, 5Ob301/65, 5Ob305/81, 5Ob717/82, 5Ob709

Norm: ZPO §294ZPO §298 Abs3ZPO §312
Rechtssatz: Durch die Anerkennung der Echtheit einer Privaturkunde wird lediglich zum Ausdruck gebracht, daß diese Erklärung vom Aussteller herrührt. Daß diese Erklärung auch richtig ist, steht dadurch aber noch nicht außer Streit und es ist daher im Falle der Bestreitung des Gegners die Richtigkeit der Erklärung von dem zu erweisen, der sich darauf berufen hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.09.1956

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