Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Schreiben vom 10. September 1992 beantragte der Beschwerdeführer bei der Rechtsanwaltskammer Wien seine Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte. Er führte dazu aus, er sei seit 1974 insgesamt 17 Jahre und 7 Monate wie folgt rechtsberatend tätig gewesen: Nach neunmonatiger Gerichtspraxis sei er vom Jänner 1975 bis Oktober 1982 bei Notaren, hievon vom Jänner 1975 bis April 1980 bei einem Notar in Hainburg a. d. Donau beschäftigt gewesen. Nach de... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungRAO §2NotariatsO §5 Abs1ZPO §29 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheitsrecht und im Recht auf
Erwerbsausübungsfreiheit durch die Abweisung eines Antrags auf
Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte mangels Erfüllung der
Eintragungsvoraussetzung der praktischen Verwendung bei einem
Rechtsanwalt in ... mehr lesen...