Begründung: Die klagende Partei begehrt von den beklagten Parteien zur ungeteilten Hand die Zahlung von S 669.653,03 sA mit der
Begründung: , für die erstbeklagte Partei Druckleistungen erbracht zu haben; der Zweitbeklagte hafte als deren persönlich haftender Gesellschafter. Die beklagten Parteien, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang R*****, bestritten in der Klagebeantwortung das Klagebegehren. Vor der für den 22. 1. 1998 anberaumten ersten mündlichen Streitverhandlung te... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank gewährte dem zu 1b) beklagten damaligen Rechtsanwalt Dr. S***** ein Darlehen über S 21,000.000,- und eines über S 6,000.000,-, welche beide teilweise grundbücherlich sichergestellt wurden. Am 15. 12. 1994 brachte sie eine Klage auf Rückzahlung der gewährten Darlehen ein. Mit bei Gericht am 18. 1. 1995 eingelangtem Schriftsatz erstattete Dr. S***** Klagebeantwortung. Mit Beschluß vom 23. 3. 1995 wurde über das Vermögen des Dr. S***** der Konkurs er... mehr lesen...
Norm: ZPO §28 Abs2ZPO §160
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt, der seine Befugnis zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft erst während der Dauer eines Prozesses, den er in eigener Sache führt, einbüßt, verliert das Recht zur Selbstvertretung nur dann, wenn er aufgrund einer Disziplinarstrafe von der Rechtsanwaltsliste gestrichen wird. Daraus folgt umgekehrt, daß er in allen anderen Fällen des Verlustes der Befugnis zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft ein... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat am 30. April 1986 auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet und ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr in die Rechtsanwaltsliste eingetragen. Die klagende Partei behauptet, auf Grund einer Vertrauensschadenversicherung an Klienten des Beklagten Versicherungsleistungen in Höhe von S 1,482.381 erbracht zu haben. Gestützt auf § 67 VersVG und auf ein Anerkenntnis des Beklagten begehrt sie mit der am 24. April 1987 eingebrachten Klage den Ersatz dies... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §17ZPO §27 Abs1ZPO §28 Abs2
Rechtssatz: Vom absoluten Anwaltszwang (§ 27 Abs 1 ZPO) ist die Beklagte als Rechtsanwalt auch dann ausgenommen, wenn die Rechtsanwaltschaft nach § 17 DSt eingestellt ist, solange sie nicht freiwillig auf ihr Amt verzichtet hat, kraft Gesetzes die Befähigung zur Rechtsanwaltschaft verloren hat oder durch Disziplinarerkenntnis von der Liste der Rechtsanwälte gestrichen ist. Entscheid... mehr lesen...