Der Klage liegt ein Unfall vom 9. Oktober 1945 zugrunde, bei dem ein dem Zweitbeklagten gehöriger und vom Erstbeklagten, der damals als Kraftfahrer in Diensten des Zweitbeklagten stand, gelenkter Lastkraftwagen durch eine Straßenbrücke brach. Der Erstbeklagte, der im Strafverfahren zugab, mit dem mehr als sieben Tonnen schweren Wagen über die nur bis zu vier Tonnen belastungsfähige Brücke gefahren zu sein, wurde wegen Übertretung gegen die körperliche Sicherheit nach § 335 StG. rechts... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 AZPO §268
Rechtssatz: Durch ein wegen Verbrechens nach §§ 152, 157 StG verurteilendes Erkenntnis des Strafgerichtes ist das Zivilgericht nicht gehindert, ein Mitverschulden des Verletzten an der Verletzung anzunehmen (§ 268 ZPO). Entscheidungstexte 1 Ob 24/35 Entscheidungstext OGH 22.02.1935 1 Ob 24/35 Veröff: SZ 17/38 ... mehr lesen...
Norm: EO §42 A1ZPO §268
Rechtssatz: Der Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens bildet keinen Grund zur Aufschiebung der Exekution eines zivilgerichtlichen Urteiles, wofür das verurteilende Straferkenntnis entscheidend war. Entscheidungstexte 4 Ob 135/32 Entscheidungstext OGH 17.03.1932 4 Ob 135/32 3 Ob 241/61 Entscheidungst... mehr lesen...