Begründung: 1994 übernahmen die Beklagten den Gasthof "K*****" in M*****. Gewerbeinhaber und Pächter ist der Zweitbeklagte; die Geschäfte führt im wesentlichen die Erstbeklagte. Auf dem Geschäftspapier des "K*****" wird die "Familie F*****" als Pächter angeführt. Für die Wintersaison 1994/95 hatte bereits der Vorbetreiber des Gasthofes mit der Klägerin einen Hotelvertrag abgeschlossen. Die Erstbeklagte verhandelte mit der Klägerin über die Übernahme dieses Vertrages, ohne darauf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4.7.1987 bei einem Unfall verstorbene Vater des Klägers Zivko D***** hatte bei der beklagten Partei eine Unfallversicherung abgeschlossen. Danach sollte dem Kläger im Ablebensfall die Versicherungssumme von S 221.900,-- zukommen. Der Kläger bevollmächtigte am 30.9.1987 Aleksa D***** zur Realisierung aller Geldbeträge, die der Kläger aufgrund des Todes seines Vaters zu erhalten habe. Aleksa D***** erhob im Mai oder Juni 1988 namens des Klägers gegenüber de... mehr lesen...