Norm: ZPO §249, ZPO §50 Abs2
Rechtssatz: Tritt ein Zahlungsbefehl infolge Einspruchs außer Kraft, ist ein Kostenrekurs mangels einer anfechtbaren Entscheidung zurückzuweisen. § 50 Abs 2 ZPO ist nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 4 R 48/14b Entscheidungstext OLG Linz 07.05.2014 4 R 48/14b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...