RS OGH 2014/5/7 4R48/14b

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Veröffentlicht am 07.05.2014
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Norm

ZPO §249, ZPO §50 Abs2

Rechtssatz

Tritt ein Zahlungsbefehl infolge Einspruchs außer Kraft, ist ein Kostenrekurs mangels einer anfechtbaren Entscheidung zurückzuweisen. § 50 Abs 2 ZPO ist nicht anzuwenden.

Entscheidungstexte

  • 4 R 48/14b
    Entscheidungstext OLG Linz 07.05.2014 4 R 48/14b

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0459:2014:RL0000146

Im RIS seit

23.05.2014

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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