Norm: EO §81 Z4Zürcherische ZPO §247
Rechtssatz: Es ist nicht ersichtlich, mit welchen Grundgedanken der österreichischen Rechtsordnung die Regelung des § 247 der Zürcherischen ZPO über die Regelung von Prozeßkostenvorschüssen und deren Ersatz bei Säumigkeit einer Partei im Widerspruch stehen soll. Entscheidungstexte 3 Ob 89/85 Entscheidungstext OGH 30.10.1985 3 Ob 89/85 R... mehr lesen...
Norm: ZPO §247ZPO §255
Rechtssatz: 1.) Wenn eine Partei der Auffassung ist, daß eine Anordnung des beauftragten Richters gesetzlich nicht gedeckt sei, weil entweder eine dem Gesetz entsprechende Bestellung überhaupt nicht erfolgte oder der beauftragte Richter die ihm eingeräumten Befugnisse überschritten habe, kann sie die ihr sachgerecht erscheinenden Anträge in der mündlichen Verhandlung stellen oder wiederholen. 2.) Eine unrichtige Auffass... mehr lesen...