Norm: ZPO §237ZPO §238
Rechtssatz: Bei Wegfall des Hauptbegehrens ist im Sinne der herrschenden Judikatur und Lehre auf Kosten einzuschränken. Diese Klagseinschränkung ist nicht in ein Feststellungsbegehren umzudeuten. Ein anstelle der Klagseinschränkung gestelltes Feststellungsbegehren ist mit Urteil abzuweisen. Entscheidungstexte 2 R 99/97m Entscheidungstext LG ZRS Graz 24.03.1... mehr lesen...
Norm: ABGB §457WWG §15 Abs8ZPO §238
Rechtssatz: Keine bloß anteilsmäßige Haftung des Erstehers eines Liegenschaftsanteiles einer mit einer Totalhypothek belasteten Liegenschaft im allgemeinen; siehe hiezu § 15 Abs 8 WWG. Entscheidungstexte 3 Ob 436/60 Entscheidungstext OGH 23.11.1960 3 Ob 436/60 1 Ob 267/71 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...