Begründung: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft in Wien, der Beklagte ist Mieter eines dort etablierten Gastgewerbebetriebes. Der Kläger begehrte vom Beklagten EUR 12.012,80 s.A. und die Räumung des Gasthauses. Er brachte vor, dass der Beklagte einen Mietzinsrückstand von EUR 12.012,80 habe auflaufen lassen und stützte sein Begehren auf eine zwischen den Parteien vereinbarte Wertsicherung. Der Beklagte wendete ein, dass kein Mietzinsrückstand bestehe und stellte den Zwische... mehr lesen...
Norm: JN §55 ZPO §236 ZPO §259 ZPO §453 ZPO §502 Abs3
Kopf: SZ 29/77
Spruch: Judikatenbuch Nr. 65 neu. Die Streitwerte der Klage und des vom Kläger oder vom Beklagten gestellten Zwischenantrages auf Feststellung sind zusammenzurechnen. Plenissimarbeschluß des OGH vom 24. November 1956, Präs 1148/55. Rechtliche Beurteilung
Gründe: In der Rechtssache 1 Cr 256/54 des Arbeitsgerichtes Graz (4 Ob 141/55, 4 Ob 142/55 des Obersten Gerichtshofes) hatte der Kläger von einer Eisenbah... mehr lesen...