Entscheidungsgründe: Die Parteien haben am 3.1.1975 vor dem Standesamt Innsbruck die Ehe geschlossen. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger, der letzte gemeinsame Wohnsitz war in Innsbruck. Der Ehe entstammen zwei minderjährige Kinder. Mit der am 12.11.1990 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger (zunächst) die Scheidung der Ehe gemäß § 55 Abs 1 EheG und brachte hiezu vor, daß die häusliche Gemeinschaft seit April 1986 aufgelöst sei. Da die bisherige ... mehr lesen...
Norm: ZPO §233 Abs2EheG §60 Abs2EheG §61 Abs2
Rechtssatz: Die zur Rechtsmißbräuchlichkeit eines Verschuldensantrages gemäß § 61 Abs 2 EheG entwickelten Grundsätze finden auch dann Anwendung, wenn der beklagte Ehegatte nicht einen Verschuldensantrag stellt, sondern eine Widerklage erhebt. Entscheidungstexte 2 Ob 31/98t Entscheidungstext OGH 26.02.1998 2 Ob 31/98t ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, daß sein Dienstverhältnis mit der Beklagten über den 17. Oktober 1986 hinaus in ungekündigtem Zustand aufrecht bestehe. Ferner begehrte er einen Betrag von 66.623,75 S brutto sA. Die Beklagte beantragte die Abweisung der Klage. In der Tagsatzung vom 12. März 1987 vereinbarten die Parteien "ewiges Ruhen" des Verfahrens. Der Kläger beantragte am 16. Juni 1987 die Fortsetzung des Verfahrens und brachte vor, daß die Vereinbarung "ewige... mehr lesen...
Norm: JN §96ZPO §233 Abs2
Rechtssatz: Eine Widerklage liegt nur vor, wenn die Prozeßparteien dieselben sind, wie in der Vorklage. Entscheidungstexte 5 Ob 688/82 Entscheidungstext OGH 14.09.1982 5 Ob 688/82 4 Ob 564/94 Entscheidungstext OGH 04.10.1994 4 Ob 564/94 Auch; Beisatz: Daraus folgt aber noch nicht, daß die Wider... mehr lesen...
Norm: ZPO §233 Abs2
Rechtssatz: Voraussetzung der Widerklage auf Scheidung. Entscheidungstexte 1 Ob 172/46 Entscheidungstext OGH 26.04.1947 1 Ob 172/46 Veröff: EvBl 1947,352 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0039523 Dokumentnummer JJR_19470426_OGH0002_0010OB00172_4600000_001 mehr lesen...
Norm: ZPO §233 Abs2ZPO §396ZPO §398
Rechtssatz: Eine nach unbenütztem Ablauf der Klagebeantwortungsfrist eingebrachte Widerklage ist auf die Fällung des Versäumungsurteiles ohne Einfluß. Entscheidungstexte 4 Ob 243/30 Entscheidungstext OGH 27.05.1930 4 Ob 243/30 Veröff: SZ 12/135 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §233 Abs2
Rechtssatz: Zulässigkeit der Widerklage im Ehescheidungsprozesse. Entscheidungstexte 2 R 72/19 Entscheidungstext OGH 14.05.1919 2 R 72/19 Veröff: SZ 1/34 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1919:RS0039825 Dokumentnummer JJR_19190514_OGH0002_00200R00072_1900000_00... mehr lesen...