Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine österreichische Verwertungsgesellschaft, zu deren Werkbestand unter anderem die Bilder von Alfons Walde gehören. Die Beklagte ist Eigentümerin eines Geschäftslokals in Innsbruck, das sie seit Dezember 2004 ihrem Sohn verpachtet. Dieser vermietet dort Flächen für die Ausstellung und den Verkauf von Handwerksgegenständen und Kunstwerken. Daneben vermittelt er auch den Verkauf der Ausstellungsstücke, „indem er den Verkaufsvorgang vornimmt". ... mehr lesen...