Begründung: Über Anregung einer Diplomsozialarbeiterin wurde beim Erstgericht ein Verfahren zur Überprüfung, ob für Erwin B***** ein Sachwalter zu bestellen ist, geführt. Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 16. 7. 2002 wurde ein Neffe des Betroffenen zum einstweiligen Sachwalter gemäß § 238 Abs 1 AußStrG bestellt. Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 16. 7. 2002 wurde ein Neffe des Betroffenen zum einstweiligen Sachwalter gemäß Paragraph 238, Absatz eins, AußStrG bestellt. Nach ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Androhung einer Ordnungsstrafe im Sinne des § 19 AußStrG für den Fall der Nichtbefolgung einer ergangenen Verfügung ist nach ständiger Rechtsprechung lediglich eine Belehrung und Warnung hinsichtlich der im Gesetz normierten Ungehorsamsfolgen, nicht aber eine der abgesonderten Anfechtung und Überprüfung zugängliche Verfügung des Gerichtes im Sinne des § 9 AußStrG (SZ 40/79; 5 Ob 1576/92; 6 Ob 2150/96m ua). Ob die Ve... mehr lesen...
Johann S starb am 20. 2. 1966 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Im Zuge des Abhandlungsverfahrens wurde im Zusammenhang mit der Errichtung des Inventars nach einem Kanzleivermerk am 26. 9. 1967 von einem unbekannten Überbringer in der Einlaufstelle des BG Innere Stadt Wien ein Paket mit Belegen abgegeben. Das Erstgericht nahm mit Beschluß v 28. 1 1. 1969 ua das gesetzliche Erbrecht der Witwe des Erblassers, Maria S zu 1/4 und das gesetzliche Erbrecht der Tochter des ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs3 Z5 F2AußStrG §8Geo §169 Abs2 und Abs3ZPO §219 Abs3ZPO §316
Rechtssatz: Urkunden die von einem Beteiligten dem Sachverständigen übermittelt wurden, sind nach der Beendigung des Abhandlungsverfahrens demjenigen auszufolgen, der sie vorgelegt hatte. Entscheidungstexte 5 Ob 121/71 Entscheidungstext OGH 19.05.1971 5 Ob 121/71 SZ 44/78 ... mehr lesen...