Begründung: Das Rekursgericht hält die Rechtsmittelausführungen für nicht stichhältig, erachtet hingegen die damit bekämpfte
Begründung: der angefochtenen Kostenentscheidung im Ergebnis für zutreffend. Die Wiedergabe des Parteienvorbringens, des Verfahrensverlaufes und der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes ist daher nicht erforderlich, es genügt vielmehr eine kurze
Begründung: (§§ 526 Abs. 3, 500a 2. Satz ZPO). Das Rekursgericht hält die Rechtsmittelausführungen für nicht sti... mehr lesen...
Norm: ZPO §19 Abs2
Rechtssatz: Wenn der ursprünglich belangte Beklagte seine mangelnde Passivlegitimation einwendet, der auf Beklagtenseite beigetretene Nebenintervenient hingegen seine Passivlegitimation anerkennt und es deshalb zu einem einvernehmlichen gewillkürten Parteiwechsel auf Beklagtenseite kommt, steht dem ausgeschiedenen Beklagten ein Kostenersatzanspruch gegen den Kläger zu (Analogie zu §§ 237 Abs. 3, 48 Abs. 1, 52 Abs. 1 ZPO) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §19 Abs2 IIZPO §555 ff
Rechtssatz: Die Besonderheit des Wechselverfahrens schließt nicht aus, daß Nebenintervenient eine lediglich prozessuale Rechtsnachfolge antreten kann. Entscheidungstexte 2 Ob 379/54 Entscheidungstext OGH 01.09.1954 2 Ob 379/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0035551 ... mehr lesen...